Ihre Anlage kann die Liste all dessen, was sie enthält, selbst schreiben. Diese Datei gibt es seit 2004, sie passt in eine Tabelle, und fast niemand verlangt sie.
Verlangen Sie von Ihrem Integrator den EDE-Export der Anlage. Kommt er am nächsten Tag, wissen Sie endlich, was Sie gekauft haben. Dauert es eine Woche, gab es die Datei nicht — und sie wird gerade von Hand geschrieben.
Eine Datei, welche die Anlage selbst schreiben kann
EDE, für Engineering Data Exchange, ist eine Tabelle, die sämtliche BACnet-Objekte einer Anlage auflistet: eine Zeile pro Datenpunkt, insgesamt vier Blätter. Daran ist nichts geheimnisvoll, und genau das macht sie brauchbar.
Die BACnet-Empfehlung der KBOB — der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren, zu der das BBL, armasuisse und der ETH-Bereich gehören — ordnet sie in einem Satz ein, in ihrer Ausgabe vom Juli 2021: Die EDE-Liste «ist nicht auf Normstufe definiert, sondern entspricht einer 2004 von BIG-EU veröffentlichten Empfehlung». Und sie ergänzt das Wesentliche: Diese Listen «können durch automatisches Auslesen der BACnet-Funktionalität eines projektierten BACnet-Geräts erstellt werden».
Automatisches Auslesen. Darum geht es.
Die einer Ausschreibung beigelegte Datenpunktliste ist eine Absichtserklärung: das, was geliefert werden soll. Die aus der Anlage erzeugte EDE-Datei ist eine Aufnahme: das, was tatsächlich vorhanden ist, unter den Namen, die tatsächlich in den Automationsstationen stehen. Zwei Dokumente von gleichem Aussehen und gegensätzlicher Natur. Beide gegeneinanderzuhalten dauert einen halben Tag und verlangt keine Begehung.
Siebzehn Spalten, davon fünf obligatorisch
Die offizielle Vorlage wird von der BACnet Interest Group Europe herausgegeben. Ihre Layout-Version — das Feld heisst Version_Of_Layout im Dateikopf — ist 2.3, datiert vom 16. Januar 2017. Die KBOB empfiehlt, nicht darunter zu gehen: «Es wird empfohlen, mindestens die Version 2.3 der EDE-Dateien von BIG-EU zu verwenden.»
Diese Vorlage sieht siebzehn Spalten vor. Nur fünf sind obligatorisch.
| Spalte | Status | Was sie der Bauherrschaft bringt |
|---|---|---|
| keyname | obligatorisch | eindeutiger Schlüssel der Zeile |
| device obj.-instance | obligatorisch | aus welcher Station der Punkt stammt |
| object-name | obligatorisch | der Name, also die Lesbarkeit |
| object-type | obligatorisch | Messung, Befehl, Zähler… |
| object-instance | obligatorisch | die Nummer in der Station |
| description | optional | der Klartext der Funktion |
| present-value-default | optional | der Rückfallwert |
| min-present-value | optional | Anfang des Messbereichs |
| max-present-value | optional | Ende des Messbereichs |
| settable (commandable) | optional | nur lesen oder schreiben |
| supports COV | optional | Meldung bei Wertänderung |
| hi-limit | optional | obere Alarmgrenze |
| low-limit | optional | untere Alarmgrenze |
| state-text-reference | optional | die Zustandstexte (Aus / Ein) |
| unit-code | optional | die physikalische Einheit |
| vendor-specific-address | optional | die interne Adresse des Herstellers |
| notification-class | optional | wer alarmiert wird, und wie |
Die Folge ist unmittelbar, und sie ist es, die man sich merken muss: Eine einwandfrei konforme EDE-Datei kann nichts als Nummern enthalten. Fünf Spalten gefüllt, zwölf leer, und das Dokument ist gültig. Es sagt dann weder, was der Punkt misst, noch in welcher Einheit, noch zwischen welchen Grenzen, noch ob er alarmiert ist.
«Einen EDE-Export» zu verlangen, nützt also nichts. Was nützt, ist die optionalen Spalten zu verlangen. Das ist eine Zeile im Pflichtenheft, keine Verhandlung.
Was EDE nicht leistet
Besser gleich gesagt, denn das Format wird zuweilen als universelles Austauschformat dargestellt, das es nicht ist.
Es ist nicht normativ. Es ist die Empfehlung einer Interessengruppe, kein Kapitel der BACnet-Norm. Die letzte Version stammt von 2017 und hat sich seither nicht bewegt.
Es ist von Haus aus unvollständig. Die KBOB ist deutlich: EDE-Listen «enthalten vereinfachte und unvollständige Angaben» und «sind nützlich, wenn keine vollständigeren Angaben verfügbar sind». Es ist eine Aufnahme, keine Dokumentation.
Es beschreibt keine Logik. Nicht die Programme, nicht die Verriegelungen, nicht die Zeitprogramme, nicht die Kurven. Es sagt, was vorhanden ist und wie es heisst — nie, was es tut. Ein vollständig in EDE beschriebenes Gebäude bleibt ein Gebäude, dessen Regelung man nicht kennt.
Es enthält keine Werte. Es ist kein Archiv und ersetzt den Export der Messwerte nicht.
Schliesslich trägt die Vorlage selbst den Warnhinweis ihrer Urheber: Die EDE-Datei «war nie dafür gedacht, ein Austauschformat von Maschine zu Maschine bereitzustellen» — und wird überall genau dafür verwendet. Anders gesagt: Sie funktioniert, aber sie hat nichts versprochen.
Drei Momente, in denen sie etwas ändert
In der Ausschreibung macht sie aus einem Anhang eine Vorlage. Statt die Datenpunktliste in Prosa zu beschreiben, gibt die Bauherrschaft sie im EDE-Format ab, mit den Spalten, deren Ausfüllung sie verlangt. Die Angebote kommen vergleichbar zurück, Zeile für Zeile, ohne Auslegung.
Bei der Integration erspart sie die Neuerfassung. Übliche Leitstationen importieren eine EDE-Datei, um ihre Punkte anzulegen. Bei einer Anlage mit einigen tausend Objekten steht der Unterschied zwischen Import und Handeingabe nicht zur Debatte — und was importiert wird, enthält keine Tippfehler.
Bei der Abnahme wird sie zum einzigen gegenprüfbaren Dokument. Man liest die aus der Anlage exportierte EDE-Datei zurück und vergleicht sie mit jener der Ausschreibung: Fehlende Punkte treten zutage, hinzugekommene ebenso, nicht konforme Namen auch. Diese Prüfung ist mechanisch. Kein anderes Dokument des MSR-Dossiers erlaubt das.
Dort liegt der wirkliche Zeitgewinn. Nicht in der Datei selbst, sondern in den Rückfragen, die sie zwischen Inbetriebnahme und erstem Betriebsjahr erspart.
Die Lücke, die EDE nicht schliesst: die Namen
Ein unangenehmes Detail, das man besser vor der Unterschrift kennt als danach.
Die Empfehlung der KBOB schliesst «die Bezeichnung der Datenpunkte und das Nummerierungskonzept» ausdrücklich aus ihrem Geltungsbereich aus. Und ihr Kapitel zu den Objektnamen sagt es unverblümt: «Für die Vergabe der Objektnamen wird keine Regel vorgeschrieben.»
Übersetzt: Die massgebende Schweizer Empfehlung ordnet das Protokoll, die Geräteprofile und die Zeichenkettenlängen — Object_Name mindestens 64 Zeichen, Description 128 für eine Management- und Bedieneinrichtung, Zeichensatz UTF-8 vorgeschrieben — überlässt die Wahl der Namen aber bewusst dem Projekt.
Schreibt die Bauherrschaft ihre Nomenklatur nicht vor, wendet jeder Integrator seine eigene an. Das Gebäude spricht dann zwei oder drei Sprachen, mit einer tadellosen EDE-Datei, die alle drei dokumentiert.
Die Vorlage lässt sie fakultativ. Es sind aber gerade sie, die den Unterschied zwischen einer Datei und einer Dokumentation ausmachen:
description · present-value-default · min-present-value · max-present-value · settable · supports COV · hi-limit · low-limit · state-text-reference · unit-code
Dazu kommen drei Regeln, welche die Vorlage nicht abdeckt und die man selbst schreiben muss: Texte in der Sprache des Betreibers, ein Beschreibungsfeld für mindestens 128 Zeichen, und Instanznummern, die von einer Dateiversion zur nächsten gleich bleiben — neue Objekte werden am Ende des Blattes angefügt, bestehende nie neu nummeriert. Das ist die nützlichste Bestimmung von allen: Ohne sie heisst der Vergleich zweier Versionen derselben Datei gar nichts mehr.
Institutionelle Bauherrschaften widmen dem siebzehnseitige Richtlinien. Eine private Bauherrschaft braucht das nicht: Die Klausel weiter unten bewirkt dasselbe.
Die sieben Prüfungen an einer erhaltenen EDE-Datei
- Alle vier Blätter sind vorhanden: EDE, State-Texts, Unit-Texts, Object-Types. Ein einzelnes geliefertes Blatt ist eine verstümmelte Datei.
- Der Kopf ist ausgefüllt: Projektname, Version der Referenzdatei, Datum und Verfasser der letzten Änderung, und Version_Of_Layout mindestens 2.3.
- Die vertraglich verlangten optionalen Spalten sind tatsächlich ausgefüllt — nicht bloss vorhanden. Eine leere Spalte über 4000 Zeilen erkennt man in einer Tabelle in einer Sekunde.
- Jede referenzierte Einheit und jeder Zustandstext existiert: Jeder im EDE-Blatt verwendete unit-code steht in Unit-Texts, jede state-text-reference in State-Texts. Sonst erzeugt der Import in die Leitstation Punkte ohne Einheit und ohne Text.
- Die Objektnamen halten die Nomenklatur der Bauherrschaft ein, durchgehend, ohne geduldete Ausnahme «für die paar Punkte des Unternehmers».
- Die Beschreibungen sind ausgeschrieben und bleiben nicht im Kürzel stecken. Diesen Text liest der Betreiber zwanzig Jahre lang.
- Die Zeilenzahl entspricht der vertraglichen Datenpunktliste. Die Abweichung, in die eine wie in die andere Richtung, wird schriftlich begründet.
«Das Unternehmen übergibt bei der Inbetriebnahme und bei jeder späteren Änderung die vollständige EDE-Datei der Anlage nach der Vorlage BIG-EU, Layout-Version 2.3 oder höher, mit den vier Blättern EDE, State-Texts, Unit-Texts und Object-Types. Neben den obligatorischen Feldern der Vorlage sind die Spalten description, min-present-value, max-present-value, settable, supports COV, hi-limit, low-limit, state-text-reference, unit-code und notification-class ausgefüllt. Die Objektnamen halten die Nomenklatur der Bauherrschaft ein, und die Instanznummern bleiben von einer Dateiversion zur nächsten stabil.»
Was wir vor der Prüfung tun
Ein Prüfwerkzeug nützt nichts ohne Regel, die es durchzusetzen gilt. Dort beginnen wir deshalb: Wir schreiben für unsere Kunden ihre Richtlinie zur Bezeichnung der Datenpunkte, auf der Grundlage der BACnet-Empfehlung der KBOB — genau dort, wo diese aufhört.
Das ist keine von Projekt zu Projekt abgeschriebene Vorlage. Eine Bauherrschaft mit vierzig Gebäuden hat achtunddreissig davon bereits benannt, oft auf drei verschiedene Arten, und ihr Betreiber arbeitet seit fünfzehn Jahren mit seinen eigenen Bezeichnungen. Eine Nomenklatur, die rückwirkend alles umzubenennen verlangte, wird nie angewendet: Sie endet als Anhang, den niemand öffnet. Die Richtlinie entsteht deshalb aus dem bestehenden Portfolio — was schon da ist, was übernommen wird, was zurückbleibt und was nur für neue Anlagen gilt.
Einmal geschrieben, sorgen wir dafür, dass sie hält, und dort entscheidet sich das Wesentliche:
- Wir entwickeln die Werkzeuge, die sie prüfen — die EDE-Prüfung unten ist eines davon;
- wir beraten die Bauherrschaft darüber, worauf ihre Entscheide sie festlegen, bevor diese in einer Ausschreibung stehen;
- wir begleiten den Integrator während des Projekts, damit das Gelieferte dem Geschriebenen entspricht — das Ziel ist nicht, einen Integrator bei der Abnahme zu ertappen, sondern dass er keinen Anlass dazu gibt.
Die sieben Prüfungen oben macht man von Hand in einer Tabelle. Über zweihundert Zeilen geht das, über viertausend wird es mühsam. Also haben wir das Werkzeug geschrieben, das sie in einem Durchgang erledigt.
Man legt die Datei des Integrators ab, wählt das Geräteprofil, und es prüft in einem Durchgang den Zeichensatz, die Länge der Beschreibungen, die für dieses Profil zulässigen Objekttypen, die Notification Classes, das Vorhandensein der referenzierten Einheiten und Zustandstexte sowie die Übereinstimmung jedes Objektnamens mit der erwarteten Bezeichnung. Es gibt die Liste der Abweichungen aus, Zeile für Zeile, als CSV exportierbar — das Dokument für das Abnahmeprotokoll.
Geprüft wird gegen die Richtlinie des Projekts — jene der Bauherrschaft, wenn sie eine hat, sonst unsere — und gegen die Geräteprofile der BACnet-Empfehlung der KBOB.
Die abgelegte Datei verlässt den Browser nie: Die gesamte Prüfung läuft auf dem eigenen Rechner, nichts wird an einen Server gesendet. Eine Datenpunktliste bleibt ein Projektdokument und hat nicht zu reisen.
Das Werkzeug ist nicht öffentlich. Wir stellen es den Bauherrschaften, Architekten und HLK-Büros zur Verfügung, mit denen wir arbeiten, für die Dauer eines Projekts. Wenn Sie eine EDE-Datei auf dem Tisch haben und nicht wissen, wo anfangen: Schreiben Sie uns, meist ist es die Sache eines Austauschs.
Eine EDE-Datei beweist nicht, dass eine Anlage gut gebaut ist. Sie beweist nur, was sie enthält und unter welchen Namen. Das macht sie bereits zum einzigen Dokument des MSR-Dossiers, dessen Richtigkeit sich ohne Begehung überprüfen lässt — vorausgesetzt, man hat sie vor der Inbetriebnahme verlangt, und mit den richtigen Spalten.
wall-i ist ein unabhängiges Ingenieurbüro für MSR und Gebäudeautomation mit Sitz im Wallis. Wir schreiben die Bezeichnungsrichtlinien unserer Kunden und die Werkzeuge, die sie durchsetzen. Ein Thema, das wir aufgreifen sollen: hello@wall-i.ch